Deutsche Gesellschaft für Kinderwunschberatung

Zertifizierungsrichtlinien

Zertifizierung durch BKID

BKiD zertifiziert psychosoziale Beratungsfachkräfte für die psychosoziale Kinderwunschberatung.

Beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen können Sie sich auch als BKiD-Berater*in zertifizieren lassen.

Dazu ist folgendes Vorgehen erforderlich:

  1. Überprüfung der Kriterien/Voraussetzungen für die Zertifizierung (siehe unten)
  2. Antrag ausfüllen (PDF)
  3. BKiD-Mitgliedschaft beantragen (verpflichtend) (PDF)
  4. Einwilligung in die Datenschutzerklärung (DGSVO) (PDF)
    Anschliessend senden Sie die erstellten Unterlagen (Punkt 1 und 2) zusammen mit den nur für den Nachweis erforderlichen eingescannten Zeugnisse/Zertifikate an zertifizierung@bkid.de.

Den verpflichtenden Antrag auf Mitgliedschaft und die ausgefüllte Einwilligung in die DGSVO (Punkt 3 und 4) bitte an die Geschäftsstelle info@bkid.de senden.

 

Ihre Unterlagen werden dann geprüft.

Für die Erstzertifizierung werden per Lastschrift einmalig € 50,00 eingezogen (Stand: Januar 2018). Die Mitgliedschaft für zertifizierte BKiD-Beratungsfachkräfte beträgt € 50,00 im Jahr (Stand: Januar 2018).

Gemäß den Zertifizierungsrichtlinien verpflichten Sie sich damit auch zu regelmäßiger Fortbildung und zu regelmäßiger Teilnahme an den Jahrestagungen von BKiD. Wünschenswert ist die aktive Mitarbeit bei BKiD.

Wenn Sie die aufgeführten Kriterien erfüllen und Sie zertifiziert worden sind, können Sie sich „BKiD-Berater*in“ nennen und werden auf unserer öffentlichen Berater*innenliste geführt. Auf dieser Liste werden nur BKiD-zertifizierte Mitglieder aufgeführt.

Nach jeweils vier Jahren ist eine Rezertifizierung anhand des Rezertifizierungskatalogs zu beantragen, um weiterhin als BKiD-Berater*in auf der Liste der Berater*innen geführt zu werden.  Wenn die dafür erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht werden, erfolgt die Entfernung der Daten von der Liste der BKiD-Beratungsfachkräfte. Die Wiederaufnahme auf die Liste erfolgt analog zum Vorgehen bei Erstzertifizierung und ist demzufolge wieder mit einer Gebühr in Höhe von € 50,00 verknüpft.

Berater*innen mit dem Zeichen „Gametenspende“ auf der Berater*innenliste sind zusätzlich auch für psychosoziale Beratung bei Gametenspende qualifiziert und sind gemäß den Zertifizierungsrichtlinien für die Beratung im Rahmen der Gametenspende auch darin zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet. Eine separate Rezertifizierung bei Gametenspende erfolgt nicht. Gleiches gilt für die Zusatz-Fortbildung “Kontakt Spender/Kind”.

 

 

Zertifizierung “Psychosoziale Kinderwunschberatung”

Für die Zertifizierung für die Kinderwunschberatung durch BKiD müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im psychosozialen Bereich
    z.B. Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Medizin, Theologie (Nachweis durch Abschlusszeugnis)
    und
  • Zusammenhängende abgeschlossene therapeutische oder beraterische Weiterbildung mit mindestens 420 Unterrichtsstunden von zwei- bis dreijähriger Dauer in Anwesenheit von Weiterbildungsleiter*innen und – supervisor*innen
    (Nachweis durch Zertifikat mit Dauer und Stundenumfang)
    und
  • Zweijährige Berufserfahrung in der psychosozialen Beratung/Therapie davon ein Jahr in “Beratung bei ungewollter Kinderlosigkeit”
    und
  • Teilnahme an der Grundlagenfortbildung am BKiD-Fortbildungsinstitut
    bestehend aus drei Modulen
    (Nachweis durch Teilnahmebescheinigung)
  • Selbstverpflichtung
    zu kontinuierlicher Supervision/Intervision (v.a. bei schwierigen Fällen) und zur Einhaltung der BKiD-Richtlinien
  • Mitgliedschaft bei BKiD e.V.
    Wünschenswert ist die aktive Mitarbeit bei BKiD sowie die regelmäßige Teilnahme an den Jahrestagungen von BKiD.
  • Rezertifizierung
    Nach jeweils vier Jahren ist die Rezertifizierung anhand des Rezertifizierungskatalogs zu beantragen, um weiterhin als BKiD-Berater:in auf der Liste der Berater:innen geführt zu werden.

 

BKiD-zertifizierte Fachkräfte haben Fachkenntnisse für die Kinderwunsch-beratung

Dokumente und Informationen für die Zertifizierung

  • Kriterien für die Zertifizierung als BKiD-Beratungsfachkraft (siehe links)
  • Antrag auf Mitgliedschaft (PDF)
  • Antrag auf Zertifizierung (PDF)
  • Einwilligung in die Datenschutzerklärung (DGSVO)  (PDF)
  • Fortbildungen finden Sie beim BKiD Fortbildungsinstitut
  • Anfragen zur Zertifizierung: zertifizierung@bkid.de

Antrag für die Zertifizierung

Hier als PDF zum Herunterladen

Fortbildungen

finden Sie auf der Webseite des BKiD Fortbildungsinstituts

Hier eine kurze Übersicht. Wenn Sie die einzelnen Fortbildungen anklicken, können Sie Näheres erfahren.

 

ZERTIFIZIERUNG „PSYCHOSOZIALE BERATUNG IM RAHMEN DER GAMETENSPENDE“

Beratungsfachkräfte mit dem Zeichen „Gametenspende“ auf der BKiD-Liste der Berater*innen sind zusätzlich auch für die psychosoziale Beratung im Rahmen der Gametenspende zertifiziert. Sie haben hierfür an einer entsprechenden Vertiefungsfortbildung teilgenommen und sich zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet.

 

ZERTIFIZIERUNG „KONTAKT SPENDER/KIND“

Beratungsfachkräfte mit dem Zeichen „Kontakt Spender/Kind“ auf der BKiD-Liste der Berater*innen sind zusätzlich auch für die psychosoziale Beratung rund um das Thema „Kontakt zwischen Kind und Spender“ zertifiziert. Sie haben hierfür an einer entsprechenden Vertiefungsfortbildung teilgenommen und sich zu regelmäßiger Weiterbildung verpflichtet.

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